Ausgangslage
Das bestehende Wohngebäude liegt ausserhalb der Bauzone. Die Bauherrschaft beabsichtigte, das Dachgeschoss auszubauen und den bestehenden Wohnraum funktional zu verbessern. Ziel war es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Nutzung des Gebäudes zeitgemäss weiterzuentwickeln, ohne das Gebäudevolumen zu verändern.
Aufgabe
Erarbeitung der Baueingabe inklusive Ausnahmegesuch nach Art. 24 RPG für den Ausbau des Dachgeschosses. Dazu gehörten die Erstellung der Baugesuchs und Projektpläne sowie die Abstimmung mit der Gemeinde und den zuständigen kantonalen Fachstellen.
Konstruktion
Der Ausbau konzentriert sich auf das Dachgeschoss sowie punktuelle Anpassungen im Obergeschoss. Geplant sind neue Raumstrukturen, neue Boden und Deckenaufbauten sowie Anpassungen an die bestehende Tragstruktur. Die Erschliessung und interne Organisation wurden an die neue Nutzung angepasst, unter Beibehaltung der bestehenden Gebäudehülle.
Besonderheiten
Die Wohnraumerweiterung erfolgt vollständig im Bestand und setzt eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG voraus. Die Planung berücksichtigt die Lage ausserhalb der Bauzone und orientiert sich an einer zurückhaltenden, bestandsverträglichen Weiterentwicklung des Gebäudes.















